Am 27. September 2026 stimmt die Schweiz über die Neutralitätsinitiative ab. Sie will die immerwährende und bewaffnete Neutralität in der Verfassung verankern und die Übernahme von Sanktionen gegen Kriegsparteien an ein Uno-Mandat binden. Bundesrat und Parlament empfehlen die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Die Auseinandersetzung darum führt zurück zur Frage, was die Schweizer Neutralität in 210 Jahren eigentlich war.
Wer die Diskussion über die Neutralitätsinitiative verstehen will, muss bei der Stunde null beginnen, nicht bei Söldnern und Mittelalter-Romantik. Am 13. November 1813 erklärte die Tagsatzung, die eidgenössische Versammlung der Kantone, in einem Akt ohne Beispiel die immerwährende Neutralität der Schweiz. Eine ältere Neutralitätserklärung von 1674, als Frankreich in die Franche-Comté einmarschierte, war noch ein eigennütziges Arrangement gewesen, das Söldnerwesen, Truppendurchmärsche und Reisläufer weiter erlaubte. Die Erklärung von 1813 entstand im Machtvakuum nach der Völkerschlacht bei Leipzig. Sie war Selbstwahl, nicht aufgezwungen.